Rechtsprechung
BPatG, 24.06.2015 - 18 W (pat) 89/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- BPatG, 24.06.2014 - 18 W (pat) 89/14
- BPatG, 24.06.2015 - 18 W (pat) 89/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.10.2010 - X ZR 47/07
Wiedergabe topografischer Informationen
Auszug aus BPatG, 24.06.2015 - 18 W (pat) 89/14
Die im Merkmal M6 angegebene Aufteilung der mittels URL übermittelten Identifizierungsinformation in eine Systemtypkennung und eine eindeutige Identifizierung des Zielrechners bestimmt bzw. beeinflusst im vorliegend beanspruchten Gegenstand nicht die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln und ist bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen; BGH, Urteil vom 23. April 2013 - X ZR 27/12, GRUR 2013, 909 - Fahrzeugnavigationssystem). - BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
Informationsübermittlungsverfahren II
Auszug aus BPatG, 24.06.2015 - 18 W (pat) 89/14
Mit dem jeweils nicht patentfähigen Anspruch 1 des Haupt- und Hilfsantrags sind auch der nebengeordnete Patentanspruch 12 des Hauptantrags und Patentanspruch 6 des Hilfsantrags sowie die auf diese Ansprüche direkt oder indirekt rückbezogenen Unteransprüche nicht schutzfähig, da auf diese Ansprüche jeweils kein eigenständiges Patentbegehren gerichtet ist und über einen Antrag nur einheitlich entschieden werden kann (vgl. BGH, Beschluss X ZB 6/05 vom 27. Juni 2007, GRUR 2007, 862, Abs. 111. 3. aa - Informationsübermittlungsverfahren II). - BGH, 23.04.2013 - X ZR 27/12
Fahrzeugnavigationssystem
Auszug aus BPatG, 24.06.2015 - 18 W (pat) 89/14
Die im Merkmal M6 angegebene Aufteilung der mittels URL übermittelten Identifizierungsinformation in eine Systemtypkennung und eine eindeutige Identifizierung des Zielrechners bestimmt bzw. beeinflusst im vorliegend beanspruchten Gegenstand nicht die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln und ist bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen; BGH, Urteil vom 23. April 2013 - X ZR 27/12, GRUR 2013, 909 - Fahrzeugnavigationssystem). - BGH, 18.09.1990 - X ZR 29/89
Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit einer Lehre zum technischen Handeln
Auszug aus BPatG, 24.06.2015 - 18 W (pat) 89/14
Die Frage der Zulässigkeit des jeweils verteidigten Informationsverarbeitungssystems gemäß Anspruch 1 kann daher dahinstehen (vgl. BGH, Urteil X ZR 29/89 vom 18. September 1990, GRUR 1991, 120, 121 li. Sp. Abs. 3 - Elastische Bandage).
Rechtsprechung
BPatG, 24.06.2014 - 18 W (pat) 89/14 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 24.06.2014 - 18 W (pat) 89/14
- BPatG, 24.06.2015 - 18 W (pat) 89/14